Verlobung und Hochzeit
Verliebt verlobt verheiratet...
Ab dem Alter von 16 Jahren, d.h. bereits vor der Volljährigkeit, kannst du dich verloben und sogar heiraten. Für eine Verlobung brauchst du allerdings die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter (meistens die Eltern). Eine Heirat muss dir das Familiengericht erlauben. Sich zu verloben bedeutet, dass man sich gegenseitig verspricht, einander zu heiraten. Das heißt aber nicht, dass man später zur Heirat gezwungen werden kann. Eine Verlobung kann jederzeit wieder gelöst werden. Eventuell muss man dann allerdings Schadensersatz zahlen. Ob man die Verlobung bekannt gibt und Ringe trägt, kann man selbst entscheiden. Eine Ehe kann nur vor dem Standesamt geschlossen und nur von einem Gericht geschieden werden. Eine Ehe hat viele rechtliche Folgen: Man muss zum Beispiel füreinander sorgen, aufeinander Rücksicht nehmen und dem Partner evtl. Unterhalt zahlen. Die Ehe verpflichtet übrigens nicht dazu, einen gemeinsamen Nachnamen zu tragen. Es kann auch jeder seinen Nachnamen behalten.
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