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Wirkung der Konvention
Immer aktuell.
Leider kannst du diese Kindergrundrechte nicht einklagen!
Durch diese Konvention haben sich weltweit Staaten verpflichtet, die Rechte der Kinder zu sichern. Das bedeutet aber nicht, dass du die Rechte, die dir die Konvention vermittelt, vor Gericht einklagen kannst. Die Konvention verpflichtet nur den Staat, für das Wohl der Kinder zu sorgen. Der Staat muss also bei allem, was er tut, immer an das Wohl der Kinder denken. Damit der Staat seine "Hausaufgaben" auch macht, muss er regelmäßig dem Kinderrechtsausschuss berichten, was er für die Kinder schon getan hat und was ihn davon abgehalten hat, noch mehr für die Kinderrechte zu tun. Die Kinderrechtskonvention gilt übrigens für alle, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Deutschland war leider eines der letzten Länder, das die Konvention unterzeichnet hat. In Deutschland gilt sie außerdem auch nur mit Einschränkungen.
Einschränkungen: http://www.kinderprojekte.de
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