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Das Jugendstrafrecht
Mit 14 wird es ernst!
Im Alter von 14 Jahren wird man strafmündig. Das bedeutet, dass man für Straftaten nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden kann. Vor dem 14. Lebensjahr können nur Maßnahmen ergriffen werden, die den Eltern bei der Erziehung des Kindes helfen sollen, bspw. Erziehungsbeistand durch einen Sozialarbeiter. Das Jugendstrafrecht ist bis zum 18. und manchmal sogar bis zum 21. Lebensjahr anwendbar. Im Jugendstrafrecht gibt es die gleichen Straftaten wie im Erwachsenenstrafrecht, aber es können andere „Strafen“ verhängt werden. Es können z.B. auch Arbeitsstunden, ein sozialer Trainingskurs oder kurzer Arrest in einer Arrestanstalt angeordnet werden. Bei schweren Straftaten können Jugendliche aber auch zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren verurteilt werden. Bei leichten Straftaten wird das Strafverfahren oft ohne weitere Maßnahmen eingestellt. Das ist jedoch kein Freispruch, sondern bedeutet nur, dass (ausnahmsweise) nicht bestraft wird.
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