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Das Jugendstrafrecht/Erläuterungen
Arrestanstalt
In einer Arrestanstalt wird der Jugendarrest vollzogen, nicht also in einer Jugendstrafvollzugsanstalt (Gefängnis). Manchmal sind Arrestanstalten aber in einem Gefängnis mit untergebracht. Der Alltag in einer Arrestanstalt soll dem Gesetz nach anders als in einem Gefängnis sein, z.B. soll es ein größeres Freizeitangebot, soziale Trainingskurse und die Möglichkeit geben, außerhalb der Anstalt eine Arbeit oder Ausbildung fortzusetzen. Außerdem sollen die Jugendlichen sich tagsüber innerhalb der Anstalt frei bewegen können. Manche Arrestanstalten unterscheiden sich aber nicht wirklich von Gefängnissen, sondern tragen nur einen anderen Namen <<zurück
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