Newsletter Help-Line Feedback Foren Anmeldung
YoungAvenue.de Mitsurfen.Mitreden.

Anwaltskanzlei

Anwaltszimmer
Urlaub mit Freund/in
Meine Privatsphäre
Sex, Drugs and Rock´n Roll
Verlobung und Hochzeit
Sprechzimmer
Jugendanwältin
So veläuft die Sprechstunde
Sprechstunde
Rechtsforum
Kinder und Jugendrechte
Kinderrechts-konvention
Wirkung der Konvention
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Grundrechte von Kindern
Alles was Recht ist
Das Jugendstraf-recht
Das Jugendstraf-verfahren
Der Jugendgerichts-helfer
Gestze und Paragraphen

HomepageAnwaltskanzleiAlles was Recht ist!

Das Jugendstrafrecht/Erläuterungen

Arrestanstalt
In einer Arrestanstalt wird der Jugendarrest vollzogen, nicht also in einer Jugendstrafvollzugsanstalt (Gefängnis). Manchmal sind Arrestanstalten aber in einem Gefängnis mit untergebracht. Der Alltag in einer Arrestanstalt soll dem Gesetz nach anders als in einem Gefängnis sein, z.B. soll es ein größeres Freizeitangebot, soziale Trainingskurse und die Möglichkeit geben, außerhalb der Anstalt eine Arbeit oder Ausbildung fortzusetzen. Außerdem sollen die Jugendlichen sich tagsüber innerhalb der Anstalt frei bewegen können. Manche Arrestanstalten unterscheiden sich aber nicht wirklich von Gefängnissen, sondern tragen nur einen anderen Namen <<zurück