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Das Jugendstrafverfahren
Was passiert im Strafprozess?
Im Strafprozess urteilt ein Richter über eine Straftat (z.B. Diebstahl, Schwarzfahren, Körperverletzung...). Der Prozess richtet sich gegen den Angeklagten, der von einem Rechtsanwalt verteidigt werden kann (sogenannter Verteidiger). Die Ermittlungen gegen den Angeklagten leitet der Staatsanwalt. Das Opfer der Straftat und weitere Personen werden als Zeugen befragt. Am Jugendstrafverfahren wirkt außerdem noch der Jugendgerichtshelfer mit. Im Gegensatz zum normalen Strafverfahren dürfen beim Jugendstrafverfahren grundsätzlich keine Zuhörer anwesend sein. Kann die Schuld des Angeklagten nicht bewiesen werden, wird er freigesprochen. Wird die Schuld nachgewiesen, dann kann der Richter das Verfahren ohne Strafe einstellen, wenn die Straftat nicht so schwer wiegt, oder er kann den Angeklagten zu einer Strafe verurteilen. Im Strafverfahren wird übrigens normalerweise weder über Schadensersatz noch über Schmerzensgeld entschieden; dafür muss ein Zivilprozess geführt werden.
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