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Der Jugendgerichtshelfer
Ein Helfer des Richters und des jugendlichen Straftäters!
Der Jugendgerichtshelfer ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes oder einer Vereinigung für Jugendhilfe (z.B. Diakonie, Caritas). Er hat eine Doppelfunktion:
Zum einen soll er dem Jugendlichen helfen. Wird der Jugendgerichtshelfer über die Straftat eines Jugendlichen informiert, so wendet er sich an diesen und bittet um ein Gespräch.
Da er in diesem Gespräch bspw. über den Prozess informiert oder bei anderen Problemen (Wohnungssuche, Drogenprobleme, Stress mit den Eltern etc.) weiterhilft, sollte man diese Gesprächsmöglichkeit unbedingt nutzen.
Zum anderen soll er dem Richter bei der Urteilsfindung helfen, indem er z.B. über die Persönlichkeit des Jugendlichen oder dessen soziales Umfeld berichtet und eine aus seiner Sicht sinnvolle Strafmaßnahme vorschlägt. Teilweise muss er auch kontrollieren, ob die vom Gericht verhängten Maßnahmen durchgeführt werden. Der Jugendgerichtshelfer ist übrigens auch im Prozess anwesend und Ansprechpartner des Jugendlichen.
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