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Schweigepflicht
Frauenärztinnen und -ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, sie werden ohne dein Einverständnis keinem Menschen, auch nicht irgendwelchen neugierigen Müttern oder Vätern, Auskünfte über dich geben. Mit anderen Worten: Wenn du z.B. auf gar keinen Fall möchtest, dass deine Eltern erfahren, dass du zur Frauenärztin gehst und sie rufen dort an, dann müssen sich die Frauenärzte eher die Zunge abbeißen, als dass sie ihnen darüber etwas sagen dürfen. Es geht sogar noch weiter: Wenn du es nicht möchtest, dass zu Hause jemand über deinen Arztbesuch erfährt, kannst du mit der Frauenärztin darüber reden, und sie oder er können bei der Krankenkasse eine eigene Versichertenkarte anfordern. Wenn du privat versichert bist, kann der Arzt dir die Rechnung persönlich in die Hand geben.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen für die ärztliche Schweigepflicht: Wenn du zum Beispiel eine schwere Krankheit hast oder die Ärzte sich ernste Sorgen um dein Leben machen.
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