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Die Anzeige/Erläuterungen
Jede/r
Anzeige erstatten können das Opfer, seine Freunde/Verwandten, Zeugen und jede/r, der/die von der Tat gehört hat. Eine Anzeige kann man in jedem Alter erstatten. Wenn ein minderjähriges Opfer Anzeige erstattet, muss die Polizei die Erziehungsberechtigten darüber informieren. Anzeigen sind übrigens kostenlos! <<zurück
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwälte sind diejenigen, die später im Strafprozess die Anklage gegen den Täter erheben. Sie leiten das Ermittlungsverfahren. Im Strafprozess befragen sie den Täter und fordern eine bestimmte Strafe, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. <<zurück
was geschehen ist
Wichtig sind: Uhrzeit, Ort, Täter, Art des Übergriffs, Verletzungen, mögliche Zeugen, etc. <<zurück
Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren sucht die Polizei nach Beweisen für eine Straftat, fahndet nach dem Täter, befragt Zeugen und sichert Beweise. <<zurück
Vernehmungsprotokoll
Das Vernehmungsprotokoll solltest du dir genau durchlesen, bevor du es unterschreibst. Da es sehr wichtig ist, dass das Vernehmungsprotokoll stimmt, solltest du das Geschehene so genau wie möglich schildern und dass Protokoll ändern lassen, wenn es deiner Meinung nach nicht richtig ist. Erst danach solltest du das Protokoll unterschreiben. <<zurück
Vertrauensperson
Mitnehmen kannst Du z.B. Eltern, Freund/in, Verwandte, Berater aus einer Beratungsstelle, Rechtsanwalt... <<zurück
Untersuchungshaft
Eine Untersuchungshaft (U-Haft) ist keine Haftstrafe. Bei schweren Verbrechen, wenn der Täter gefährlich ist oder Fluchtgefahr besteht, wird er vorsichtshalber in Haft genommen, bis der Strafprozess beendet ist. Bei minderjährigen Tätern soll nur ausnahmsweise U-Haft verhängt werden. <<zurück
Spurensicherung
Die Spuren können z.B. gesichert werden, indem ein Arzt die Verletzungen in einem Gutachten beschreibt oder indem Spuren im Labor untersucht werden. Es kann auch sein das Fotos z. B. von Verletzungen oder dem Tatort gemacht werden. Diese Spuren sind wichtige Beweismittel vor Gericht und sollten deshalb schnell gesichert werden. <<zurück
Strafantrag
Ein Strafantrag ist nicht das Gleiche wie eine Strafanzeige. Eine Strafanzeige bedeutet nur, dass man der Polizei mitteilt, dass eine Straftat stattgefunden hat. Eine Strafanzeige kann jeder machen. Mit einem Strafantrag erklärt man darüber hinaus, dass man auch möchte, dass diese Straftat verfolgt wird. Einen Strafantrag kann nicht jeder sondern meist nur das Opfer der Straftat stellen. Bei minderjährigen Opfern müssen die Sorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, den Strafantrag stellen. <<zurück
Verjährung
Wenn eine Straftat verjährt ist, dann hat das zur Folge, dass sie nicht mehr verfolgt werden darf. Die Straftat darf dann also nicht mehr mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Bei Sexualstraftaten betragen die Verjährungsfristen je nach Tat zwischen 3 und 30 Jahren. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist immer erst zu laufen, wenn Du volljährig bist. Welche Verjährungsfrist im Einzelfall gilt, kannst du bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt erfragen. <<zurück
Klageerzwingungsverfahren
Das Klageerzwingungs-verfahren kann nur vom Opfer der Straftat eingeleitet werden. Da ein Klageerzwingungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeleitet werden kann, solltest Du Dich bei einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle darüber informieren, welche Möglichkeiten Du hast. Eine wichtige Voraussetzung für ein Klageerzwingungsverfahren ist, dass das Opfer vorher auch eine Anzeige erstattet hat. <<zurück
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