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Das Strafverfahren/Erläuterungen

Richter
Gerichtsverfahren werden teilweise von einem Richter/ einer Richterin, teilweise von mehreren Richtern geführt. Neben den Berufsrichtern gibt es die Schöffenrichter. Schöffen sind keine Juristen, sondern können aus allen Berufen kommen. Sie werden für eine bestimmte Zeit als Schöffenrichter ausgewählt und sind dann verpflichtet, als ehrenamtliche Richter zu arbeiten.<<zurück

Unschuld des Täters
Im Strafprozess gilt jeder erst einmal als unschuldig. Verurteilt werden darf ein Täter nur, wenn seine Schuld sicher nachgewiesen ist. Gibt es keine sicheren Beweise, dann muss der Richter den Täter freisprechen, auch wenn er dem Opfer glaubt. <<zurück

Zeuge
Zeugen sind alle Personen, die auf irgendeine Weise dazu beitragen können, die Straftat aufzuklären. Sie müssen also nicht unbedingt, die Straftat miterlebt haben. <<zurück

Erscheinungspflicht
Als Zeuge wirst du zum Gerichtsverfahren mit einem schriftlichen Brief, in dem das Prozessdatum, die Uhrzeit und der Gerichtssaal stehen, geladen. Du bist dann verpflichtet zu erscheinen. <<zurück

Aussage- und Wahrheitspflicht
Weigern sich Zeugen auszusagen, dann kann der Richter sie sogar durch sogenannte Beugehaft zur Aussage zwingen. Eine Falschaussage vor Gericht kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe bestraft werden. <<zurück

Aussageverweigerungsrecht
Ein Aussageverweigerungsrecht hast du, wenn der Täter oder die Täterin mit dir verwandt ist. Die Aussage darfst du aber auch dann verweigern, wenn du dich durch sie selbst belasten würdest. D.h. wenn du durch deine Aussage mitteilen würdest, dass du selbst auch eine Straftat begangen hast. Diese Aussageverweigerungsrechte hast du nicht nur im Gerichtsverfahren sondern auch schon bei der Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Du kannst also jederzeit deine Aussage verweigern. <<zurück

Aussage vor Gericht
Eine Aussage vor Gericht bedeutet, dass Du vom Richter gebeten wirst, alles, was geschehen ist so genau wie möglich zu schildern. Oft stellt der Richter anschließend noch Fragen. Bist du 16 Jahre oder älter dürfen dich auch der Staatsanwalt, der Verteidiger und sogar der Angeklagte befragen. Das Gericht kann Dich auch in einem anderen Raum vernehmen und die Vernehmung per Videokonferenz in den Gerichtssaal übertragen lassen.<<zurück

Verteidiger
Der Verteidiger ist der Rechtsanwalt des Täters. Er muss dafür sorgen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft und der Angeklagte eine gerechte Strafe erhält.<<zurück

eigene Rechte
Das Opfer kann beantragen, dass bei seiner Vernehmung eine Vertrauensperson anwesend ist. Auch nach seiner Befragung und selbst wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, hat das Opfer das Recht, bis zum Ende des Prozesses anwesend zu sein. Es ist berechtigt, Einsicht in die Akten zu erhalten und kann beantragen über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.<<zurück

Nebenkläger
Die Nebenklage ist eines der wichtigsten Rechte des Opfers. Für Nebenkläger unter 16 Jahren und bei Sexualdelikten sieht das Gesetz vor, dass den Nebenklägern (auf Kosten des Staates) ein Rechtsanwalt bestellt wird. Der Nebenkläger hat das Recht, Fragen und Beweisanträge zu stellen, Erklärungen abzugeben und Einsicht in die Akten zu nehmen. Ein Nebenkläger hat die Befugnis, den Richter oder den Sachverständigen abzulehnen. Außerdem hat er ein Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung. Außerdem kann der Nebenkläger sich bei der Nebenklage durch einen Rechtsanwalt helfen und vertreten lassen. Der Rechtsanwalt sollte sich auf dem Gebiet des Strafrechts auskennen, z.B. Fachanwälte für Strafrecht. <<zurück

nicht öffentlich
Eigentlich müssen alle Gerichtsverfahren öffentlich sein, damit der normale Bürger kontrollieren kann, ob die Richter gerecht urteilen und damit keine unfairen Geheimprozesse stattfinden. <<zurück

Verurteilung
Die Strafe bestimmt sich nach vielen Faktoren, z.B. auch nach der Schwere der Tat. Möglich sind Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung. Eine Freiheitsstrafe mit Bewährung bedeutet, dass der Täter nicht ins Gefängnis muss, sondern so lange frei ist, wie er keine weiteren Straftaten begeht.
Begeht er innerhalb der Bewährungszeit eine weitere Straftat, wird er inhaftiert.
Eine Geldstrafe wird nicht an das Opfer ausgezahlt, sondern z.B. an gemeinnützige Einrichtungen.
Ist der Täter psychisch krank, kann er nicht zu einer Strafe verurteilt werden, sondern wird in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. <<zurück

Freispruch
Ein Freispruch muss nicht bedeuten, dass der Richter glaubt, die Tat hätte nicht stattgefunden, sondern heißt manchmal nur, dass er im Gerichtsverfahren nicht genug Beweise gefunden hat, um den Täter verurteilen zu können. Auch wenn der Richter dem Opfer glaubt, ist er dann gezwungen, den Täter freizusprechen. <<zurück

Einstellung
Die Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch, sondern bedeutet, dass eine Straftat vorliegt, die aber nicht so schwerwiegend war, dass man eine Strafe hätte verhängen können. Gerade bei Sexualstraftaten kommt es aber eher selten zur Einstellung. <<zurück