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Das Zivilverfahren/Erläuterungen
Zivilverfahren
Das Zivilverfahren unterscheidet sich vom Strafverfahren dadurch, dass hier der Bürger gegen den Bürger und nicht wie im Strafverfahren der Staat gegen den Bürger vorgeht. Über das Zivilverfahren informiert auch die kostenlose „Opferfibel“ des Bundesjustizministeriums, die unter www.bmj.de in der Rubrik Veröffentlichungen, Nr. 7-12 (eine Seite vorblättern) bestellt werden kann.<<zurück
Kläger
Als Kläger wird derjenige bezeichnet, der einen Anspruch einklagt, zum Beispiel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. <<zurück
Beklagte
Beklagter ist die Person, die von dem Kläger verklagt wird. <<zurück
Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist beginnt bei sexuellen Übergriffen an Minderjährigen erst mit dem 21. Lebensjahr zu laufen. <<zurück
Anwalts- und Gerichtskostenhilfe
Für Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen und damit eine verbilligte Beratung bei einem Rechtsanwalt zu erhalten. Außerdem können auf Antrag die Prozesskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden. Näheres dazu erklärt der Rechtsanwalt. Über Hilfe zu den Anwalts- und Gerichtskosten informieren die Amtsgerichte und die „Opferfibel“ sowie die Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer“. Beide Broschüren können kostenlos beim Bundesjustizministerium unter www.bmj.de in der Rubrik Veröffentlichungen , Nr. 7-12 (eine Seite vorblättern) bzw. Nr. 19-24 (drei Seiten vorblättern) bestellt werden.<<zurück
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