Sozialdamt
Was versteht man unter einem Sozialamt?
Das Sozialamt versteht sich als Anwalt der Menschen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notsituation befinden und die nicht aus eigener Kraft zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Lage sind.
Die Aufgabenbereiche eines Sozialamtes sind sehr vielfältig. Z.B.:
- Hilfen zum Lebensunterhalt (Sach- und Geldleistungen, Hilfe zur Arbeit..)
- Behindertenhilfe ( Eingliederungshilfen für Behinderte,...)
- Wohngeld (Mietzuschüsse, Ausstellen von Wohnberechtigungsscheinen..)
- Altenhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen...)
- Sonstige Hilfen (Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen...)
- Sozialhilfe
Der Umfang der Leistungen richtet sich im Einzelfall danach, was im Einzelfall erforderlich ist, und wie die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse aussehen.
Neben den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt, gibt es außerdem die Möglichkeit (immer vom Bedarfsfall ausgehend) von einmaligen Hilfen, wie z.B. für Kleidung und Wohnungsrenovierung.
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