Ausländerdamt
Was ist eine Ausländeramt?
Ein Ausländeramt ist eine „staatliche Behörde, bei der Nicht-EU-Mitglieder vor Ablauf des Einreise-Visums ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Da die Aufenthaltsgenehmigung jeweils für 12 Monate ausgestellt wird, muss sie jedes Jahr verlängert werden. Das Ausländeramt ist auch die Stelle, bei der eine Arbeitserlaubnis beantragt wird, bzw. die für ausländische Studenten eine über das offizielle Arbeitskontingent von 90 Tagen im Jahr hinausgehende Arbeitszeit (maximal 10 Stunden pro Woche) genehmigen kann“ (Definition nach dem campus-gemany.de-lexikon). Eine Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und muss jedes Jahr verlängert werden.
Jeder, der länger als drei Monate in Deutschland leben will, muss innerhalb einer Woche seinen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu wird eine Kopie des Mietvertrages benötigt, oder aber eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters.
Links:
- www.campus-germany.de - Auf diesen Seiten gibt es viele nützliche Tipps und Informationen für ausländische Studierende u.a. zu den neuen Rechtsbestimmungen, die ab 01.Januar 2003 gelten, zum Studium, zur Hochschule und zu allem was dazu gehört.
- www.auswaertiges-amt.de - Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes gibt es jede Menge Infos über Länder, Einreisebestimmungen, Visa-Anträge, viele Formulare zum Downloaden, Adressen usw.
- www.bva.bund.de - Die Zentralstelle für Auslandswesen bietet dir auf ihren Seiten viele Informationen über das Lernen und Studieren im Ausland
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