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Das Strafverfahren
Funktion und Ablauf eines Strafprozesses
Der Strafprozess dient dazu, festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde und ob der Täter dafür bestraft werden muss. Der Richter muss im Verfahren von der Unschuld des Täters ausgehen und darf ihn nur verurteilen, wenn sich im Prozess die Schuld nachweisen lässt. Als Angeklagter hast du das Recht zu schweigen und bist auch nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Allerdings musst du zum Prozess erscheinen und deine Personalien angeben.
Verfahren wegen Sexualstraftaten sind oftmals nicht öffentlich. Im Gerichtssaal befinden sich also nur der Richter, der Staatsanwalt und der angeklagte Täter. Bei minderjährigen Tätern ist noch die Jugendgerichtshilfe anwesend. Wenn der Täter einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt hat oder vom Staat einen Pflichtverteidiger bestellt bekommt, dann ist natürlich auch dieser anwesend.
Ein Strafverfahren kann auf verschiedene Weisen enden: Ist es bewiesen, dass du eine Straftat begangen hast, wirst du verurteilt, ansonsten wirst du freigesprochen. Bei leichten Straftaten kann das Strafverfahren auch mit oder ohne weitere Maßnahmen eingestellt werden. Das ist jedoch kein Freispruch, sondern bedeutet nur, dass (ausnahmsweise) kein Urteil gefällt wird. Vorbestraft ist ein Jugendlicher nur dann, wenn er zu einer Jugendstrafe verurteilt wird, nicht aber wenn Erziehungsregeln oder Zuchtmittel angeordnet werden.
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