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Rechtliche Informationen/Lexikon

Opfer
Opfer sind die Personen, die von der Straftat unmittelbar betroffen sind.
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Täter
Täter sind die Personen, die die Straftat selbst begangen haben.
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Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Personen bis zu 21 Jahren
Personen zwischen 18 und 21 Jahren werden im Jugendstrafrecht als Heranwachsende bezeichnet. Eigentlich müssen sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Aber. wenn es sich z.B. bei der Straftat um eine für Jugendliche typische Straftat handelt, dann können sie noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
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Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßnahmen sind z.B. die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs oder einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
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Zuchtmittel
Die sogenannten Zuchtmittel sind Verwarnungen, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Der Richter kann dem Jugendlichen z.B. auferlegen, sich bei dem Opfer zu entschuldigen oder eine Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Der Jugendarrest ist ebenso wie die Jugendstrafe ein Freiheitsentzug, allerdings kann der Jugendarrest höchstens 4 Wochen betragen und soll in speziellen Jugendarrestanstalten vollzogen werden.
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Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist eine Freiheitsstrafe, d. h. eine Gefängnisstrafe.
Wirst du zu einer Jugendstrafe verurteilt, bedeutet das nicht immer, dass du ins Gefängnis musst. Eine Jugendstrafe kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn du in deiner Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begehst und die Bewährungsauflagen erfüllst, wirst du nicht inhaftiert.
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Vorbestraft
Vorstrafen werden in das sogenannte Bundeszentralregister eingetragen. Wenn du ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen musst, z.B. beim Arbeitgeber, Vermieter oder der Fahrschule, dann sind im Führungszeugnis die Eintragungen des Bundeszentralregisters aufgelistet. Bei Jugendlichen dürfen allerdings nicht alle Verurteilungen in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Nach einer gewissen Zeit werden die Eintragungen auch wieder gelöscht.
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Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel
Werden Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel verhängt, dann wird dies ins Erziehungsregister eingetragen.
Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nur Vormundschaftsgerichte, Jugendämter, Strafgerichte und Staatsanwälte erhalten.
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Verjährung
Die Verjährung von Straftaten beträgt zwischen 3 und 30 Jahren, je nachdem wie schwerwiegend die Straftat ist. Wann eine Straftat verjährt ist, kannst du beim Rechtsanwalt erfragen.
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Richter
Gerichtsverfahren werden teilweise von einem Richter, teilweise von mehreren Richtern geführt. Neben den Berufsrichtern gibt es die Schöffenrichter. Schöffen sind keine Juristen, sondern können aus allen Berufen kommen. Sie werden für eine bestimmte Zeit als Schöffenrichter ausgewählt und sind dann verpflichtet, als ehrenamtliche Richter zu arbeiten.
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Unschuld des Täters
Im Strafprozess gilt jeder erst einmal als unschuldig. Verurteilt werden darf ein Täter nur, wenn seine Schuld sicher nachgewiesen ist. Gibt es keine sicheren Beweise, dann muss der Richter den Täter freisprechen, auch wenn er dem Opfer glaubt.
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Verteidiger
Der Verteidiger ist der Rechtsanwalt des Täters. Er muss dafür sorgen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft und der Angeklagte eine gerechte Strafe erhält.
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Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der deine Interessen im Strafverfahren vertritt und der vom Staat bezahlt wird. Ein Pflichtverteidiger wird nur unter bestimmten Voraussetzungen bestellt, z.B. wenn es um eine schwere Straftat geht.
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nicht öffentlich
Eigentlich müssen alle Gerichtsverfahren öffentlich sein, damit der normale Bürger kontrollieren kann, ob die Richter gerecht urteilen und damit keine unfairen Geheimprozesse stattfinden.
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Verurteilung
Die Strafe bestimmt sich nach vielen Faktoren, z.B. auch nach der Schwere der Tat. Verhängt werden können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
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Freispruch
Ein Freispruch muss nicht bedeuten, dass der Richter glaubt, die Tat hätte nicht stattgefunden, sondern heißt manchmal nur, dass er im Gerichtsverfahren nicht genug Beweise gefunden hat, um den Täter verurteilen zu können. Auch wenn der Richter dem Opfer glaubt, ist er dann gezwungen, den Täter freizusprechen.
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Einstellung
Die Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch, sondern bedeutet, dass eine Straftat vorliegt, die aber nicht so schwerwiegend war, dass man eine Strafe hätte verhängen können. Gerade bei Sexualstraftaten kommt es aber eher selten zur Einstellung.
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Vorladung
Eine Vorladung bedeutet, dass du vom Gericht schriftlich aufgefordert wirst, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen. In der Ladung sind auch das Datum des Prozesses, die Uhrzeit und der Gerichtssaal angegeben.
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Personalien
Du musst Angaben zu Name, Adresse, Alter, Beruf und Einkommen machen. Zu allem anderen darfst du schweigen.
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Untersuchungshaft
Die U-Haft ist keine Strafe sondern wird mit einem Haftbefehl angeordnet, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Verdunkelungsgefahr bedeutet, dass befürchtet wird, dass der Täter Beweise für seine Tat beseitigt. Eine Wiederholungsgefahr besteht, wenn zu befürchten ist, dass der Täter noch eine Straftat begeht. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, bevor der Richter U-Haft anordnen kann. Wenn die U-Haft bereits angeordnet wurde, kann man sofort einen Antrag auf Haftprüfung stellen, damit der Richter überprüft, ob die Inhaftierung tatsächlich erforderlich ist. Kommt es im Verfahren zu einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe, dann wird die U-Haft auf die Freiheitsstrafe angerechnet, d.h. die U-Haft wird von der Freiheitsstrafe abgezogen.
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