| Wehrdienst
Eine Gewissensentscheidung
Nach § 12 a Abs. 1 GG i.V.m. dem Wehrpflichtgesetz sind alle Männer, die Deutsche und mindestens 18 Jahre alt sind, soweit sie ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wehrpflichtig. Der Grundwehrdienst dauert momentan 9 Monate.
Der Wehrdienst wird unterschieden nach Pflichtwehrdienst und freiwilligem Wehrdienst. Pflichtwehrdienst wird aufgrund der Wehrpflicht sowie als Folgeverpflichtung zu einem freiwillig eingegangenen Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit geleistet.
Freiwilliger Dienst umfasst den Wehrdienst als Berufssoldat, Soldat auf Zeit, den freiwilligen Grundwehrdienst von Personen, die nicht oder noch nicht der Wehrpflicht unterliegen, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst oder die Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen, Eignungsübungen sowie freiwillige Wehrübungen
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